Abschaffung der Lohnklassenkombi 3/5: Termin steht fest

By Kiener, Ege & Schirling Steuerberater mbB, Allgemein, Steuertipps

Ehepaare sollen künftig nicht mehr die Steuerklassenkombination 3/5 wählen können. Bis es soweit ist, wird es aber noch dauern. Entwarnung gibt es beim Splittingtarif.

Seit Monaten geistern Meldungen in den Medien, dass für Ehegatten die Steuerklassenkombination 3/5 und der günstige Ehegattentarif (sogenannter Splittingtarif) abgeschafft werden sollen. Entwarnung gibt es beim Splittingtarif. Dieser bleibt unangetastet. Ehepaare genießen also weiterhin steuerliche Privilegien. Für die Steuerklassenkombination 3/5 steht inzwischen der Abschaffungstermin.

Dieser Termin kann dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes entnommen werden. Demnach soll die Steuerklassenkombination erst zum 1. Januar 2030 (!) endgültig wegfallen. Bis dahin ändert sich nichts bei den Wahlrechten zur Lohnsteuerklasse für Ehegatten.

Ehegatten haben bis zu diesem Termin weiterhin die Wahl zwischen folgenden Kombinationen:

  • Steuerklassenkombination 4/4: Das ist die Lohnsteuerklassen-Kombi, die Eheleute automatisch nach dem standesamtlichen Ja-Wort zugeteilt bekommen.
  • Steuerklassenkombination 3/5: Diese Kombi nutzen aktuell rund 40 Prozent der Ehepaare, wobei der Besserverdiener in der Regel Lohnsteuerklasse 3 wählt und der Geringverdiener die Steuerklasse 5.
  • Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor: Bei dieser Lohnsteuerklassenkombination wird die auf die Gehälter zu zahlende Lohnsteuer bei Ehegatten am fairsten aufgeteilt. Jeder bekommt so das Nettogehalt, dass ihm wirklich zusteht.

Steuertipp: Bei Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination 3/5 zum 1. Januar 2030 soll allen Betroffenen automatisch Steuerklasse 4 mit Faktor zugewiesen werden.