Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit ins Jahr 2023 verlängert

By Melanie Fussnegger, Allgemein, Kanzlei News

Die Sonderregeln zur Kurzarbeit sollen bis Sommer 2023 bestehen bleiben. Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sollen weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen können.

Der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit soll auch in der Energiekrise weiter gelten. „Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Deswegen werde der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld um ein weiteres halbes Jahr bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen weiter davon profitieren. Dies schaffe eine sichere Perspektive über den Winter hinaus.

Heil: Werden stabile Brücke weiter zur Verfügung stellen

Schon im Gespräch mit der Deutschen Handwerks Zeitung kündigte Heil eine Verlängerung an. „Wir haben mit der Kurzarbeit Millionen Arbeitsplätze in der Corona-Pandemie gesichert und werden diese stabile Brücke über wirtschaftlich schwierige Zeiten weiter zur Verfügung stellen.“ Darauf sei Verlass, fügte er hinzu. Die Regelungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Regelungen im Einzelnen

Die Verordnung sieht wie bisher vor, dass Kurzarbeitergeld auch dann bezahlt werden kann, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Vor der Corona-Pandemie lag die Schwelle bei einem Drittel der Beschäftigten. Auch wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes weiter vollständig verzichtet. Zuletzt wurde nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit wieder etwas mehr Kurzarbeit in Anspruch genommen.