Familieneigenheim steuerfrei erben: Wichtiges zur 10-Jahres-Frist

By kienerege_admin, Allgemein, Kanzlei News

Versterben die Eltern und hinterlassen ihrem Kind das bisherige Familieneigenheim, fällt oftmals Erbschaftssteuer an. Doch zieht das Kind zeitnah in das Familieneigenheim ein und bewohnt es die nächsten zehn Jahre, ist die Erbschaft steuerfrei. Doch was passiert, wenn das geerbte Familieneigenheim innerhalb des Zehn-Jahreszeitraums nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird?

Die Antwort auf diese Frage kann gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Februar 2022 entnommen werden. Es kommt darauf an, aus welchen Gründen die Nutzung der geerbten Immobilie innerhalb des Zehn-Jahreszeitraums aufgegeben wird.

Auszug aus individuellen Gründen

Zieht das Kind innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbe des Familieneigenheims aus und vermietet die Immobilie oder lässt sie leer stehen, entfällt die Steuerfreiheit rückwirkend und das Finanzamt fordert Erbschaftssteuer nach (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Hinderung aus zwingenden Gründen

Fällt die Nutzung der geerbten Immobilie innerhalb von zehn Jahren aus zwingenden Gründen weg, fällt der Steuerfreiheit nicht rückwirkend weg. Zwingende Gründe sind beispielsweise, dass das Familienheim durch höhere Gewalt zerstört wird (z.B. Hochwasser, Starkregen, Unwetter, Sturm, Brand, Explosion).

Steuertipp: Kinder, die ein Eigenheim geerbt haben und aus objektiv zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall gehindert sind, sollten Unterlagen und Nachweise sammeln und aufbewahren. Je plausibler die Unterlagen sind, desto eher sieht das Finanzamt von einer Nachversteuerung der Erbschaft ab.