Fristverlängerung für die Grundsteuer-Feststellungserklärung

By kienerege_admin, Allgemein, Kanzlei News

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden.

Nach der Finanzministerkonferenz am Donnerstag erklärte Bayerns Finanzminister Albert Füracker, mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich entlastet. Seit dem 1.7.2022 nehmen die Finanzbehörden die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 elektronisch entgegen.

Entscheidung lag bei den Bundesländern

Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe seine Unterlagen online abgegeben. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich für eine Verlängerung der Abgabefrist stark gemacht. „In diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen“, hatte Lindner gesagt. Er hatte angekündigt, das Gespräch mit den Ländern zu suchen, um die Abgabefrist um mehrere Monate zu verlängern. Die Entscheidung lag bei den Ländern.