Gehaltsextra Gesundheitsförderung: Das ist zu beachten
Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr können Arbeitgeber steuerfrei für die Gesundheitsförderung ausgeben. Welche Voraussetzungen für das Gehaltsextra erfüllt sein müssen und welche Maßnahmen möglich sind.
Unternehmer können ihre Beschäftigten mit zahlreichen Gehaltsextras motivieren. Ein in der Praxis beliebtes Gehaltsextra ist die so genannte Gesundheitsförderung. Bei Kosten der Gesundheitsförderung von bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr sind solche Zuwendungen des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei. Liegen die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vor, sind solche Zuwendungen auch sozialversicherungsfrei. Allerdings gibt es einige Stolpersteine, die es zu umgehen gilt.
Grundsätze und Praxisbeispiel zur Steuerbefreiung
Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderungen bleiben nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei, wenn die Aufwendungen pro Jahr und Arbeitnehmer dafür nicht mehr als 600 Euro betragen. Weitere Voraussetzung: Die Zuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn stattfinden.
Beispiel: Ein Arbeitgeber veranstaltet im Betrieb einen Gesundheitstag für einen starken Rücken. Die Kosten pro Teilnehmer betragen jeweils 150 Euro. Variante a: Der Arbeitgeber übernimmt diese Kosten, ohne dass sich das Gehalt der Teilnehmer ändert. Variante b: Das Gehalt der Mitarbeiter mindert sich um die Teilnahmegebühr.