Handwerkerrechnung absetzen: Was das Finanzamt erlaubt

By kienerege_admin, Allgemein, Kanzlei News, Steuertipps

Privatleute, die für Arbeiten in der selbst genutzten Immobilie einen Handwerker beauftragen, sollten die Rechnung gut aufbewahren. Die Arbeitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuersparend in der Steuererklärung erfasst werden. Ein Steuerbonus bis zu 1.200 Euro pro Jahr ist möglich.

Wer glaubt, dass nur Haus- und Wohnungsbesitzer Handwerkerleistungen geltend machen können, die ihre Immobilie vermieten, liegt falsch. Egal ob selbst genutzte eigene Immobilie oder Mietwohnung – Handwerkerrechnungen und auch die Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen – können in diesen Fällen zu einer Steueranrechnung auf die persönliche Einkommensteuer führen.

Handwerkerrechnung absetzen: Wie viel davon und was ist absetzbar?

Der sogenannte Handwerkerbonus erlaubt es Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro pro Jahr abzusetzen. So kann ein maximaler Bonus von 1.200 Euro pro Jahr zusammenkommen. Neben den reinen Arbeitskosten können dabei in der Regel auch Fahrt- und Maschinenkosten berücksichtigt werden, aber nicht die Kosten für Material.

Beispiel: Die Eheleute Huber beauftragen einen Handwerker mit Arbeiten an der Fassade ihres Eigenheims. Kosten: 4.000 Euro. Die Steuerschuld würde für die beiden 12.000 Euro betragen. Folge: Beantragen die beiden in der Steuererklärung eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen (20 Prozent von 4.000 Euro = 800 Euro), beträgt die Steuerlast 11.200 Euro.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: Wo liegt der Unterschied?

Neben den klassischen Handwerksarbeiten, die auch wirklich von einem eingetragenen Handwerksbetrieb erledigt werden – etwa alle Renovierungsarbeiten und Bauleistungen – gibt es in der Steuererklärung die zusätzliche Möglichkeit haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen. Hierfür gibt es einen zusätzlichen Steuerbonus von 20 Prozent der Arbeitskosten und auch hier gilt der Maximalbetrag von 20.000 Euro pro Jahr, so dass ein Steuerbonus von sogar 4.000 Euro pro Jahr winkt. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigungskosten, der Winterdienst oder auch Zuzahlungen zu einem ambulanten Pflegedienst.

Handwerkerrechnung absetzen: Unter welchen Voraussetzungen erkennt sie das Finanzamt an?

Damit die Arbeitskosten von Handwerkern in der Steuererklärung anerkannt werden, müssen die Arbeiten von einem selbstständigen Betrieb ausgeführt werden. Wer die Arbeiten in Eigenleistung erbringt und beispielsweise selbst renoviert, kann diesen Steuervorteil nicht nutzen. Zudem muss eindeutig belegt werden, dass die Arbeiten auch wirklich im Eigenheim oder in der gemieteten Wohnung des betreffenden Steuerzahlers vollbracht wurden – ein selbstgenutztes Ferienhaus innerhalb der EU kann auch dazuzählen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Rechnungsbeträge überwiesen und nicht bar an den Handwerker bezahlt werden und, dass eine Rechnung vorliegt.

Wie sind die Handwerkerleistungen in der Steuererklärung anzugeben?

Aufwendungen für einen Handwerker oder für einen selbständigen Dienstleister für Arbeiten im Privathaushalt sind in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ einzutragen. Die ermittelte Steueranrechnung wird von der im Steuerbescheid festgesetzten Einkommensteuer abgezogen.

Die Rechnung über die Handwerkerleistungen bzw. die haushaltsnahen Dienstleistungen sowie den Kontoauszug müssen Sie der Einkommensteuererklärung nicht beifügen. Sie müssen diese Nachweise nur vorhalten, für den Fall, dass das Finanzamt diese Unterlagen anfordert.

Wie muss die Handwerkerrechnung aussehen, damit das Finanzamt sie anerkennt?

Will man die Arbeitskosten eines Handwerkers von der Steuer absetzen, so müssen diese in der Rechnung extra ausgewiesen sein. Nur bei Wartungsverträgen, bei denen keine Materialkosten fällig werden, genügt meist die Rechnung ohne gesonderte Aufschlüsselung.

Handwerker und Dienstleister sollten bei Rechnungen bei Privatleuten also darauf achten, dass die Beträge für Material und Arbeitsleistung aufgeschlüsselt sind. Andernfalls wird der Privatkunde nachträglich eine berichtigte Rechnung fordern, sollte das Finanzamt ihm die Steueranrechnung verweigern. Dieser zusätzliche Zeitaufwand lässt sich verhindern, wenn die Rechnungsangaben aufgeschlüsselt werden.   

Was müssen Mieter beim Absetzen von Handwerkerrechnungen beachten?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ist nicht auf Immobilienbesitzer beschränkt, die im Eigenheim wohnen. Auch Mieter profitieren von dieser Steueranrechnung. Oftmals finden sich Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Mieter sollten sich in diesem Fall vom Vermieter die reine Arbeitsleistung bescheinigen lassen, um in den Genuss der Steueranrechnung zu kommen.