Homeoffice-Pauschale auch für Arbeit am Wochenende

By kienerege_admin, Allgemein, Kanzlei News

Arbeitnehmer bzw. Unternehmer dürfen für die Arbeit im Homeoffice in den Steuerjahren 2020, 2021 und voraussichtlich auch im Jahr 2022 eine Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehen, wenn sie zu Hause kein häusliches Arbeitszimmer nutzen, sondern am Schreibtisch oder am Küchentisch arbeiten.

Die Homeoffice-Pauschale beträgt fünf Euro für jeden Tag, an dem ein Unternehmer oder Arbeitnehmer ausschließlich zu Hause gearbeitet hat, maximal 600 Euro im Jahr. Im Gesetz steht übrigens nichts davon, wie lange die Arbeit zu Hause dauern muss oder dass es die Homeoffice-Pauschale nur an Werktagen gibt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Die Anforderungen an die Gewährung der Homeoffice-Pauschale sind also nicht allzu hoch.

Homeoffice-Pauschale für Büroarbeit am Wochenende

Gerade Unternehmer, die ihre Büroarbeiten meist am Wochenende oder an Feiertagen zu Hause erledigen, profitieren also von der Homeoffice-Pauschale. Das gilt selbst dann, wenn sie nur 20 Minuten pro Tag gearbeitet haben.

Gleiches müsste gelten, wenn ein Arbeitnehmer am Wochenende zu Hause die vom Arbeitgeber gewünschten Stundenaufzeichnungen für die vergangene Woche erledigt.

Steuertipp: Hier empfiehlt es sich Aufzeichnungen zu führen, welche beruflichen bzw. betrieblichen Arbeiten am Wochenende oder an Feiertagen (Datumsangabe) erledigt wurden. Es kann natürlich passieren, dass das Bundesfinanzministerium klarstellt, dass die Wochenendarbeit nicht für die Homeoffice-Pauschale geeignet ist. Bislang gibt es dazu aber noch nichts.