Kabinett beschließt Steuer-Booster für Betriebe
Maschinen günstiger abschreiben, E-Autos besser fördern: Das neue Investitionsgesetz der Bundesregierung bringt Steuervorteile für Betriebe – auch im Handwerk
Die Bundesregierung will mit Investitionsanreizen für Unternehmen das Wirtschaftswachstum stärken. „Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss des Gesetzes „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland„. Das Programm sieht verbesserte Abschreibungsbedingungen für Maschinen und betriebliche E-Fahrzeuge vor. Das Gesetz muss noch vom Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Kommunen und Länder fürchten hohe Steuerausfälle
Wie es im Gesetzentwurf heißt, werden die Entlastungen bis 2029 mit insgesamt 46 Milliarden Euro auf die öffentlichen Haushalte durchschlagen. Das Volumen wächst dabei über die Jahre an. Vor allem in den Anfangsjahren könnten die Kommunen besonders von den Steuermindereinnahmen betroffen sein. Verschiedene Ministerpräsidenten haben bereits Kritik angemeldet. Im Bundesrat könnte es deshalb Widerstand geben. Klingbeil verwies unterdessen darauf, dass durch ein höheres Wachstum auch die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen steigen würden.
Reiche: Weitere Entlassungen noch vor dem Sommer
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einem „Aufbruchssignal“ für die Wirtschaft und betonte, dass dem Wachstumskurs der Bundesregierung neben dem Investitionssofortprogramm noch weitere Entlastungen folgen werden: Sie nannte niedrigere Energiekosten, den Bürokratieabbau und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Noch vor der Sommerpause wolle die Regierung Beschlüsse zu einer Senkung der Stromsteuer fassen, betonte sie.
Klingbeil: Mehr steuerliche Planbarkeit für Betriebe
Konkret sieht das Gesetz – wie bereits zuvor angekündigt – einen Investitionsbooster vor. Damit können Unternehmen bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens künftig wieder degressiv mit jährlich 30 Prozent steuerlich abschreiben. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sie ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden. Im Anschluss an die Möglichkeit der degressiven Abschreibung soll ab 2028 die Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent jährlich schrittweise auf 10 Prozent im Jahr 2032 gesenkt werden. Damit soll Unternehmen steuerliche Planungssicherheit gegeben werden.
Günstigere Steuersätze für einbehaltene Gewinne
Für Personengesellschaften soll der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne – auch Thesaurierungssteuersatz genannt – gesenkt werden. Laut Gesetzesentwurf soll dies in drei Schritten geschehen: von derzeit 28,25 Prozent auf 27 Prozent für den Veranlagungszeitraum 2028/2029, dann auf 26 Prozent für den Zeitraum 2030/2031 und schließlich auf 25 Prozent ab dem Veranlagungszeitraum 2032 (§ 34a Absatz 1 Satz 1 EStG). Nicht zuletzt werde damit „an dem Ziel einer Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften festgehalten“, heißt es im Entwurf.
E-Auto-Kauf für Unternehmen günstiger
Darüber hinaus will Klingbeil den Kauf betrieblich genutzter E-Fahrzeuge mit einer Superabschreibung fördern. Wer ein neues, betrieblich genutztes E-Fahrzeug anschafft, soll im Kaufjahr 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen können. Ein Jahr später sollen noch 10 Prozent, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 Prozent, im vierten Jahr 3 Prozent und im fünften Jahr 2 Prozent der Kosten abgeschrieben werden können. Die Regelung soll für Fahrzeuge gelten, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden.
Nachfrage nach E-Autos zieht an – Kritik vom Kfz-Gewerbe
Der Hochlauf der Elektromobilität gewinnt an Dynamik. Im Mai wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt 43.060 vollelektrische Pkw (BEV) neu zugelassen – ein Anstieg von 44,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Damit erreichten BEV einen Marktanteil von 18 Prozent. Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mitteilt, sei insbesondere bei Privatkunden ein zunehmendes Interesse spürbar. „Der Wandel zur Elektromobilität beschleunigt sich„, sagte ZDK-Interimspräsident Thomas Peckruhn. Gründe seien unter anderem günstigere Modelle und mehr öffentliche Ladepunkte. Gleichzeitig kritisiert der Verband fehlende politische Impulse für Privatkunden: Der vom Kabinett beschlossene Investitionsbooster helfe dem Neuwagen- und Gebrauchtwagenmarkt für Privatpersonen nicht weiter. Der ZDK fordert steuerliche Entlastungen beim Ladestrom sowie weniger Bürokratie beim Ausbau privater Ladeinfrastruktur.
Förderung der E-Mobilität für Firmen bis Ende 2027
Auch die steuerlichen Regelungen für E-Fahrzeuge als Dienstwagen sollen laut Klingbeil angepasst werden. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, wird bei E-Fahrzeugen die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.