Wenn Sie vor dem Erwerb einer Immobilie Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen planen, könnte sich dies steuerlich als kluge Entscheidung erweisen! Neueste Urteile zeigen, dass Aufwendungen, die vor dem Besitzübergang eines Mehrfamilienhauses getätigt werden, nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten. Das bedeutet, Sie
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