Das Arbeitsgericht Aachen hat sich mit der Frage befasst, wer die Leasingraten für ein Dienstfahrrad zu zahlen hat, wenn ein Arbeitnehmer längerfristig erkrankt ist. Danach müssen Arbeitnehmer, die Krankengeld beziehen, die Leasingraten für ein durch Lohnumwandlung finanziertes Dienstfahrrad selbst tragen.
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