Lebensversicherung: So werden die Erträge versteuert

By Kiener, Ege & Schirling Steuerberater mbB, Allgemein, Kanzlei News

Wer nicht aufpasst, zahlt bei Gutschrift des Kapitals aus der Lebensversicherung womöglich zu hohe Steuern. Hier lohnt sich Gegenwehr. Die wichtigsten Infos im Überblick.

Besteuerung von Erträgen aus einer Alt-Lebensversicherung

Wer seinen Lebensversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hat, kann sich bei Auszahlung des angesparten Kapitals freuen. Für solche Alt-Lebensversicherungsverträge fällt grundsätzlich keine Steuer an. Bekommt man bei Fälligkeit der Lebensversicherung seine Bescheinigung der Versicherung über die eingezahlten Beiträge und über die Überschüsse, müssen diese bei Altverträgen also zu 100 Prozent dem Bankkonto gutgeschrieben werden.

Praxis-Tipp: Behält die Versicherung für einen vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag Steuern ein, sollten Sie die Versicherung dezent darauf hinweisen, dass es sich hier um einen Altvertrag handelt. In der Regel wird die Versicherung die zu Unrecht abgeführte Steuer dann auch an den Versicherungsnehmer ausbezahlen.

Besteuerung von Erträgen aus einer Neu-Lebensversicherung

Bei Abschluss einer Lebensversicherung ab dem 1. Januar 2005 spricht man steuerlich von einer Neu-Lebensversicherung. Und für solche neuen Policen gelten steuerlich komplett andere Steuerspielregeln als für Alt-Lebensversicherung. Für Neu-Lebensversicherung gilt bei Fälligkeit steuerlich Folgendes:

  • Der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten Versicherungssumme und den geleisteten Beiträgen ist als Kapitalertrag einkommensteuerpflichtig.
  • Es fällt die 25-prozentige Abgeltungsteuer an, inklusive Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer.
  • Nur die Hälfte des Kapitalertrags ist steuerpflichtig, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahre hatte und das Kapital der Lebensversicherung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausbezahlt wird.
  • Bei Vertragsabschluss ab 2012 ist die Vollendung des 62. Lebensjahrs maßgeblich, damit es mit der nur hälftigen Besteuerung klappt.
  • Die Versicherung behält die Abgeltungsteuer ein und führt diese ans Finanzamt ab.

Praxis-Tipp: Die Versicherung behält die Abgeltungsteuer jedoch immer auf den gesamten Kapitalertrag ein. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherer die Voraussetzungen für nur hälftige Besteuerung erfüllt. Um die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer wieder erstattet zu bekommen, muss eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. In der Anlage KAP zur Steuererklärung werden dann die Daten zur Lebensversicherung eingetragen.

Anlage KAP 2022 – Ausfüllhilfe bei Neu-Lebensversicherung

Damit das Finanzamt die korrekte Abgeltungsteuer ermitteln kann, müssen in der Anlage KAP für Neu-Lebensversicherungen folgende Angaben gemacht werden:

Schritt 1: In den Zeilen vier und fünf tragen Sie jeweils die Zahl eins für ja ein. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Günstigerprüfung, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Wenn ja, wird der Ertrag aus der Lebensversicherung nur mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Neben der Günstigerprüfung checkt das Finanzamt, ob die Abgeltungsteuer korrekt ermittelt wurde.

Schritt 2: In Zeile 30 muss der Kapitalertrag zu 50 Prozent eingetragen werden. 

Schritt 3: In den Zeilen 43 bis 45 sind die vom Versicherungsunternehmen einbehaltenen Steuern einzutragen.

Aufgrund dieser Angaben in der Anlage KAP ermittelt das Finanzamt dann die korrekte Steuer. Es kommt in der Regel zu einer Steuererstattung, weil das Versicherungsunternehmen bei Einbehalt der Steuern die Steuer auf den Gesamtbetrag einbehalten hat und nicht nur auf 50 Prozent der Kapitalerträge.