Minijobs werden 2022 steuerlich interessanter
Zum 1. Oktober 2022 soll die Minijob-Grenze von derzeit 450 Euro auf dann 520 Euro erhöht werden. Steuerfreie Gehaltsextras führen nicht zum Verlust des Minijob-Status.
Die Bundesregierung will den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Das sieht der Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes vor. Das Minijobgehalt von derzeit 450 Euro soll ebenfalls ab 1. Oktober 2022 erhöht werden – auf dann 520 Euro im Monat.
Minijobs dürften aus diesem Grund noch beliebter werden. Denn der Monatsverdienst von geringfügig Beschäftigten (so der Fachausdruck für Minijobber) hat einen entscheidenden Vorteil. Der Minijobber muss sein Minijob-Gehalt nicht mehr versteuern. Das bedeutet: Egal ob Rentner oder Arbeitnehmer mit Minijob – zusätzliche Steuern fallen nicht an.
Steuerfreie Gehaltsextras auch für Minijobber
Weiterer Vorteil für Minijobber: Steuerfreie Gehaltsextras führen nicht zum Verlust des Minijob-Status, selbst wenn ein Minijobber dadurch mehr als 450 Euro bzw. ab 1. Oktober 2020 mehr als 520 Euro im Monat bekommt. Besonders beliebte steuerfreie Gehaltsextras für Minijobber sind:
- Überlassung eines Diensthandys zu privaten Nutzung.
- Tankgutschein bis zu einem Wert von 50 Euro im Monat
- Übernahme der Gebühren für den Kindergarten eines Kindes des Minijobbers
- Überlassung eines Firmenfahrrads
Steuertipp: Ein Nachteil des Minijobs ist, dass Minijobber keinen Anspruch auf die geplante einmalige Energiepauschale von 300 Euro haben, die die Bundesregierung an alle Erwerbstätigen mit Lohnsteuerklasse 1 bis 5 auszahlen möchte.