Mitgliedsbeiträge fürs Fitnessstudio auf Kosten des Finanzamts?

By Kiener, Ege & Schirling Steuerberater mbB, Allgemein

Können die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio steuerlich in irgendeiner Form abgesetzt werden? Die Antwort: Es kommt darauf an. Ein Werbungskostenabzug bzw. der Abzug einer außergewöhnlichen Belastung scheidet aus. Steuerlich begünstigt kann aber ein Gutschein für die Benutzung eines Fitnessstudios sein.

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof den Abzug einer außergewöhnlichen Belastung für den Mitgliedsbeitrag für ein Fitnessstudio verweigert. Begründung: Die Kosten erwachsen nicht zwangsläufig. Das gilt selbst dann, wenn im Fitnessstudio ein vom Arzt empfohlenes Funktionstraining angeboten wird und dafür die Mitgliedschaft im Fitnessstudio vorausgesetzt wird (BFH, Urteil vom 21. November 2024, Az. VI R 1/23).

Gutschein durch Arbeitgeber

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Gutschein bis zu einem monatlichen Wert von 50 Euro für die Nutzung eines Fitnessstudios zuwendet. Solche Sachzuwendungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden, sind steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).