Neue Steuererklärungsfristen 2020, 2021 und 2022
Der Entwurf des „Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes“, der vom Bundestag dem Finanzausschuss übergeben wurde, sieht rückwirkend für das Steuerjahr 2020 und die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 neue Abgabefristen vor. Hier ein Überblick, wann das Finanzamt die Steuererklärungen erwartet.
Neue Abgabefrist für 2020
Steuerzahler, die ihre Steuererklärungen 2020 von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, sollen einen weiteren Aufschub zur Abgabe erhalten. Statt am 31. Mai 2022 erwartet das Finanzamt die Erklärungen 2020 nun erst am 31. August 2022.
Neue Abgabefrist für 2021
Für das Steuerjahr können sich Arbeitnehmer und Unternehmer noch beruhigt zurücklehnen. Wer steuerlich nicht beraten ist, muss seine Steuererklärungen spätestens am 30. September 2022 ans Finanzamt übermitteln. Steuerzahler, die steuerlich beraten sind und die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lassen, haben mit der Abgabe der Erklärungen 2021 Zeit bis 30. Juni 2023.
Neue Abgabefristen für 2022
Der Entwurf des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes sieht sogar schon für die Abgabetermine der Steuererklärungen 2022 automatische Fristverlängerung vor. Für nicht beratene Steuerzahler gilt der Abgabetermin 31. August 2023 und für beratene Steuerzahler der 30. April 2024.
Steuertipp: Das Finanzamt darf übrigens die Steuererklärung der betreffenden Jahre vor den im Gesetz verankerten Abgabeterminen anfordern. Das gilt vor allem für Unternehmer, die ihren Betrieb aufgeben oder verkauft haben und für Steuerzahler, die ihre Steuererklärungen notorisch zu spät abgeben.