Neue Steuerspielregeln 2023 zur Homeoffice-Pauschale

By Melanie Fussnegger, Allgemein, Kanzlei News, Steuertipps

Sie sind Arbeitnehmer oder Unternehmer, arbeiten regelmäßig zu Hause, haben dort aber kein häusliches Arbeitszimmer? Stattdessen nutzen sie den Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer? Dann profitieren Sie auch 2023 von der Homeoffice-Pauschale.

Die Homeoffice-Pauschale, die Arbeitnehmer als Werbungskosten und Unternehmer als Betriebsausgaben steuerlich absetzen dürfen, war ursprünglich nur auf die Jahre 2020 bis 2022 begrenzt. Im Jahressteuergesetz 2022 wurde jedoch festgelegt, dass es die Homeoffice-Pauschale auch 2023 geben wird. Folgende Regelungen gelten 2023 für die Homeoffice-Pauschale:

  • Die Homeoffice-Pauschale steigt ab 2023 von derzeit fünf Euro auf sechs Euro pro Tag.
  • Der abziehbare Höchstbetrag klettert 2023 von bislang 600 Euro auf 1.260 Euro pro Jahr.
  • Damit kann 2023 für bis zu 210 Tage Homeoffice ein Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden.
  • Neu ist 2023 auch, dass die Homeoffice-Pauschale nicht nur abgezogen werden darf, wenn an einem Tag ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. Hat ein Steuerzahler nachweislich keinen anderen Arbeitsplatz, kann er 2023 ausnahmsweise Fahrtkosten zur Arbeit (z. B. Fahrt zum Kunden) sowie die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro für ein und denselben Tag geltend machen.

Steuertipp: Arbeitnehmer können für die Homeoffice-Pauschale im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2023 einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Dann behält der Arbeitgeber vom Arbeitslohn 2023 weniger Lohnsteuer ein. Das Nettogehalt steigt dadurch also.