
**Neues BGH-Urteil klärt Kindergeldanspruch für im Ausland studierende Kinder**
In einer zunehmend globalisierten Welt stehen Familien vor besonderen Herausforderungen, insbesondere wenn es um das Thema Kindergeld für im Ausland studierende Kinder geht. Ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesfinanzhofs bietet hier wertvolle Klarheit: Übergangszeiten von maximal vier Monaten zwischen verschiedenen Auslandsaufenthalten können maßgeblich dafür sein, ob der Wohnsitz des Kindes in Deutschland weiterhin anerkannt wird. Dies ist entscheidend für den Anspruch auf Kindergeld.
Konkret bedeutet dies, dass ein Kind, das nach einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland ein Studium aufnimmt, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin einen inländischen Wohnsitz beibehalten kann. So können strategische Entscheidungen während der Ausbildung, wie etwa Aufenthalte in Deutschland, den Status für den Kindergeldanspruch maßgeblich beeinflussen.
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