Neues BHF-Urteil zur Gewinnermittlung: Was Unternehmen Jetzt Wissen Müssen

By Kiener, Ege & Schirling Steuerberater mbB, Allgemein

In der dynamischen Welt der Steuerberatung ist es essenziell, stets gut informiert zu sein. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs hat interessante Aspekte zur Gewinnermittlung aufgegriffen, die für viele Unternehmen von Bedeutung sind. Es ging um die Frage, ob ein Steuerpflichtiger nach der Erstellung einer Eröffnungsbilanz und der Einführung einer kaufmännischen Buchführung noch sein Wahlrecht zur Gewinnermittlung ändern kann. Das Urteil bestätigt, dass die einmal getroffene Wahl – in diesem Fall die Gewinnermittlung durch einen Betriebsvermögensvergleich – in der Regel bindend ist. Ein Wechsel zurück zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wobei wirtschaftliche Gründe darzulegen sind.

Als innovative Steuerkanzlei in Rottweil und Tuttlingen, glauben wir bei Kiener, Ege und Schirling Steuerberater Partnerschaft mbB an die Bedeutung einer soliden und transparenten Steuerstrategie. Wir setzen uns dafür ein, unseren Mandanten nicht nur bei der aktuellen rechtlichen Lage zu helfen, sondern sie auch proaktiv über mögliche Entwicklungen zu informieren, damit sie in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Durch unsere flexible und digitale Beratung sind wir bestens aufgestellt, um Sie bei Umstrukturierungen und der Gewinnermittlung umfassend zu unterstützen. Wir möchten, dass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, während wir Sie mit unserem Fachwissen begleiten. Lassen Sie uns gemeinsam die passenden Lösungen finden, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Vertrauen Sie auf unser Know-how und unsere Werte – Transparenz, Innovation und persönliche Betreuung stehen bei uns an erster Stelle!