
Renovieren vor dem Immobilienkauf? So profitieren Sie steuerlich sofort!
Wenn Sie vor dem Erwerb einer Immobilie Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen planen, könnte sich dies steuerlich als kluge Entscheidung erweisen! Neueste Urteile zeigen, dass Aufwendungen, die vor dem Besitzübergang eines Mehrfamilienhauses getätigt werden, nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten. Das bedeutet, Sie können diese Kosten sofort und vollständig steuerlich absetzen, ohne sie über die übliche Abschreibungsdauer von 50 Jahren verteilen zu müssen.
Diese wertvollen Informationen sind besonders für Immobilieninvestoren von Bedeutung, die strategisch in ihre Objekte investieren möchten. Durch rechtzeitige Maßnahmen können sich nicht nur die finanziellen Rahmenbedingungen verbessern, sondern auch die Rendite nachhaltig steigern.
Bei Kiener, Ege und Schirling Steuerberater Partnerschaft mbB unterstützen wir Sie bei der optimalen steuerlichen Gestaltung Ihrer Immobilieninvestitionen. Unsere Expertise im internationalen Steuerrecht und unsere individuelle, digitale Beratung sind darauf ausgerichtet, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu bieten. Gemeinsam verbinden wir Ihre finanziellen Visionen mit unserem Fachwissen, um Ihnen den entscheidenden Vorteil zu verschaffen. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Strategien für Ihre steuerlichen Anliegen entwickeln und Ihre Investitionen in Immobilien noch rentabler machen!