Steuer-1×1 für Weihnachtsgeschenke

By Kiener, Ege & Schirling Steuerberater mbB, Allgemein

Weihnachten rückt näher – und damit auch die Frage, wie Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner so beschenkt werden können, dass alle Beteiligten steuerlich zufrieden sind. Die wichtigsten Regeln für Gutscheine, Präsente & Co. im Überblick.

Wer seinen Mitarbeitern eine Freude machen möchte, der schenkt zu Weihnachten Gutscheine. Wofür diese sind, ist völlig egal. Solche Sachbezüge sind bis zu einem Betrag von 50 Euro im Monat steuerfrei. Ein Arbeitgeber kann also im November und Dezember jeweils einen 50-Euro-Gutschein für einen Blumenladen, für ein Kino, für eine Tankstelle oder für ein Fitnessstudio schenken und dem Mitarbeiter so 100 Euro zuwenden, die eins zu eins bei ihm ankommen. Wichtig ist, dass diese Gutscheine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und dass der Mitarbeiter keine Möglichkeit hat, sich mit diesen Gutscheinen Geld auszahlen zu lassen.

Geschenke zu einem persönlichen Anlass

Arbeitgeber können Beschäftigten zu einem besonderen persönlichen Anlass Gegenstände oder Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 60 Euro schenken, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden müssen. Persönliche Anlässe wären der Geburtstag, die Geburt eines Kindes oder der Hochzeitstag. Kein persönlicher Anlass ist leider Weihnachten.

Praxis-Tipp: Diese steuerfreien 60 Euro dürfen auch Angehörigen des Mitarbeiters steuerfrei zugewendet werden, wenn diese im Haushalt des Mitarbeiters leben (Ehefrau, Kinder). Auch hier muss allerdings ein persönliches Ereignis Grund für die Zuwendung der Aufmerksamkeit sein (Richtlinie 19.6 Aufmerksamkeiten der Lohnsteuerrichtlinien).

Kein persönliches Ereignis, aber Weihnachtsfeier

Ist in den nächsten Wochen bis zum Jahreswechsel kein persönliches Ereignis eines Mitarbeiters oder der in seinem Haushalt lebenden Angehörigen in Sicht, können auf der Weihnachtsfeier Geschenke an Mitarbeiter verteilt werden. Die Kosten für die Feier inklusive Weihnachtsgeschenk dürfen dann aber nicht über 110 Euro je Teilnehmer liegen. Denn liegen die Kosten für eine Betriebsveranstaltung (hier Weihnachtsfeier) über 110 Euro, fallen für den übersteigenden Betrag Lohnsteuer an und die Vorsteuererstattung ist komplett verloren.

Geldgeschenke stets lohnsteuerpflichtig

Verteilt der Arbeitgeber in der Weihnachtszeit Geldgeschenke, gibt es keine lohnsteuerlichen Vergünstigungen. Geldgeschenke sind stets in voller Höhe zu versteuern und es fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Praxis-Tipp: Eine Ausnahme besteht nur, wenn bis zum 31. Dezember 2024 noch die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro überwiesen wird. Infos dazu findet man auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Geschenke an Geschäftspartner und Kunden oder an deren Mitarbeiter

Geschenke an Geschäftspartner und Kunden oder an deren Mitarbeiter sollten netto nicht mehr als 50 Euro kosten. Denn nur wenn die Geschenkaufwendungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG nicht mehr als netto 50 Euro pro Jahr und Empfänger betragen, dürfen die Geschenkaufwendungen als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Praxis-Tipp: Erhalten Kunden, Geschäftspartner oder deren Mitarbeiter Geschenke, dann müssen sie eigentlich in Höhe des Präsentwerts Einnahmen versteuern. Um das zu verhindern, kann der Schenker eine 30-prozentige Pauschalsteuer nach § 37b EStG an das Finanzamt abführen. Diese Pauschalsteuer wird in der Lohnsteueranmeldung eingetragen.