Lebensversicherung: So werden die Erträge versteuert

Wer nicht aufpasst, zahlt bei Gutschrift des Kapitals aus der Lebensversicherung womöglich zu hohe Steuern. Hier lohnt sich Gegenwehr. Die wichtigsten Infos im Überblick.

Besteuerung von Erträgen aus einer Alt-Lebensversicherung

Wer seinen Lebensversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hat, kann sich bei Auszahlung des angesparten Kapitals freuen. Für solche Alt-Lebensversicherungsverträge fällt grundsätzlich keine Steuer an. Bekommt man bei Fälligkeit der Lebensversicherung seine Bescheinigung der Versicherung über die eingezahlten Beiträge und über die Überschüsse, müssen diese bei Altverträgen also zu 100 Prozent dem Bankkonto gutgeschrieben werden.

Praxis-Tipp: Behält die Versicherung für einen vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag Steuern ein, sollten Sie die Versicherung dezent darauf hinweisen, dass es sich hier um einen Altvertrag handelt. In der Regel wird die Versicherung die zu Unrecht abgeführte Steuer dann auch an den Versicherungsnehmer ausbezahlen.

Besteuerung von Erträgen aus einer Neu-Lebensversicherung

Bei Abschluss einer Lebensversicherung ab dem 1. Januar 2005 spricht man steuerlich von einer Neu-Lebensversicherung. Und für solche neuen Policen gelten steuerlich komplett andere Steuerspielregeln als für Alt-Lebensversicherung. Für Neu-Lebensversicherung gilt bei Fälligkeit steuerlich Folgendes:

Praxis-Tipp: Die Versicherung behält die Abgeltungsteuer jedoch immer auf den gesamten Kapitalertrag ein. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherer die Voraussetzungen für nur hälftige Besteuerung erfüllt. Um die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer wieder erstattet zu bekommen, muss eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. In der Anlage KAP zur Steuererklärung werden dann die Daten zur Lebensversicherung eingetragen.

Anlage KAP 2022 – Ausfüllhilfe bei Neu-Lebensversicherung

Damit das Finanzamt die korrekte Abgeltungsteuer ermitteln kann, müssen in der Anlage KAP für Neu-Lebensversicherungen folgende Angaben gemacht werden:

Schritt 1: In den Zeilen vier und fünf tragen Sie jeweils die Zahl eins für ja ein. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Günstigerprüfung, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Wenn ja, wird der Ertrag aus der Lebensversicherung nur mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Neben der Günstigerprüfung checkt das Finanzamt, ob die Abgeltungsteuer korrekt ermittelt wurde.

Schritt 2: In Zeile 30 muss der Kapitalertrag zu 50 Prozent eingetragen werden. 

Schritt 3: In den Zeilen 43 bis 45 sind die vom Versicherungsunternehmen einbehaltenen Steuern einzutragen.

Aufgrund dieser Angaben in der Anlage KAP ermittelt das Finanzamt dann die korrekte Steuer. Es kommt in der Regel zu einer Steuererstattung, weil das Versicherungsunternehmen bei Einbehalt der Steuern die Steuer auf den Gesamtbetrag einbehalten hat und nicht nur auf 50 Prozent der Kapitalerträge.

Steuerfreie Inflationsprämie: 5 Tipps für die Praxis

Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie hat sich in den letzten Monaten zum beliebtesten Gehaltsextra entwickelt. Kein Wunder: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten relativ einfach bis zu 3.000 Euro steuerfrei überweisen. Hier fünf Tipps für den betrieblichen Alltag.

Tipp 1: Antrittsgeschenk für Bewerber

Möchte der Arbeitgeber einen vielversprechenden Bewerber mit einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie locken, stellt sich die Frage, ob er nachfragen muss, ob der Bewerber schon vorher von einem anderen Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie erhalten hat.

Gute Nachricht: Nein, die Frage erübrigt sich. Denn die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro ist arbeitgeberbezogen. Das bedeutet: Jeder Arbeitgeber darf einem Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuerfrei bis zum 31. Dezember 2024 ausbezahlen.

Tipp 2: Auch Gesellschafter-Geschäftsführer profitieren

Steuerlich problematisch kann es werden, wenn sich ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gönnt. Ist im Arbeitsvertrag nichts dazu ausgeführt, dass er auch von steuerfreien Gehaltsextras profitieren kann, unterstellen die Finanzämter eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das würde dazu führen, dass die steuerfrei ausbezahlte Inflationsausgleichsprämie dem zu versteuernden Einkommen der GmbH wieder zugerechnet wird und dass der GmbH Gesellschafter in Höhe der steuerfreien Zahlung Kapitalerträge versteuern muss.

Praxis-Tipp: Eine verdeckte Gewinnausschüttung lässt sich wunderbar vermeiden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die steuerfreie Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie sehr wohl fremdüblich ist. Dazu ist es notwendig, dass auch andere Mitarbeiter der GmbH und vor allem jeder Geschäftsführer der GmbH ebenfalls eine steuerfreie Prämie ausgezahlt bekommen.

Tipp 3: Inflationsausgleichsprämie für geleistete Überstunden?

Eine weitere typische Frage rund um die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ist die Frage, ob der Arbeitgeber die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen kann und dem Arbeitnehmer im Gegenzug geleistete Überstunden gekürzt werden?

Antwort: Es kommt darauf an, welche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu geleisteten Überstunden bestehen. Wurde vereinbart, dass der Beschäftigte eine Zahlung für seine geleisteten Überstunden bekommt, ist die Umwandlung in eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie leider nicht zulässig. Hintergrund. Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird – also freiwillig. Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Zahlung, ist die Voraussetzung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ nicht erfüllt.

Praxis-Tipp: Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer dagegen vereinbart, dass für geleistete Überstunden ein Freizeitausgleich möglich ist und statt des Freizeitausgleiches gibt es die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie, ist die Steuerfreiheit gesichert.  

Tipp 4: Keine Geldzahlung notwendig

Für viele Arbeitgeber ist es schier unmöglich, bis zu 3.000 Euro steuerfrei zusätzlich zum Bruttogehalt zu bezahlen. Es muss aber auch gar keine Geldzahlung sein. Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie kann auch im Rahmen einer zugewendeten Sachleistung oder Dienstleistung erfolgen. Beispiel: Metzger oder Bäcker erlauben es, dass die Mitarbeiter jeden Monat Lebensmittel für 100 Euro kostenlos mitnehmen.

Praxis-Tipp: Diese steuerfrei zugewendeten Sachleistungen oder Dienstleistungen muss der Arbeitgeber wie eine Geldzahlung im Lohnkonto festhalten und klar zum Ausdruck bringen, dass es sich um eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG handelt.

Tipp 5: Inflationsausgleichsprämie statt regelmäßiger freiwilliger Sonderzahlungen?

So Mancher Arbeitgeber kommt nun auf die Idee, regelmäßig freiwillige Sonderzahlungen in eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie umzuwandeln. Klappt es dann trotzdem mit der Steuerfreiheit? Antwort: Ja, aber nur, wenn auf die freiwillige Sonderzahlung kein Rechtsanspruch besteht und wenn auch keine vertragliche Zusage dafür existiert.

Diese Voraussetzungen gelten für die Kettenschenkung

Bei einer Kettenschenkung werden die Freibeträge bei der Schenkungsteuer durch mehrfache Schenkungen optimal ausgenutzt. Doch ist sie auch bei Betriebsvermögen zulässig?

Typisches Beispiel aus der Praxis

Eine Mutter ist Alleineigentümerin einer Wohnung im Wert von 800.000 Euro. Diese Immobilie soll dem Sohn im Rahmen einer Schenkung übertragen werden. Dazu stehen der Mutter zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

Der Bundesfinanzhof hat unlängst eine solche Kettenschenkung steuerlich für zulässig befunden (BFH, Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. II B 37/22).

Kettenschenkung auch bei Betriebsvermögen?

In der Praxis stellt sich für viele Handwerker die Frage, ob auch der Betrieb im Rahmen einer Kettenschenkung übertragen werden darf. Grundsätzlich ja. Doch die Urteile zur Kettenschenkung betreffen ausschließlich Immobilienübertragungen. Auf jeden Fall sollte bei einer geplanten Kettenschenkung stets der Steuerberater hinzugezogen werden.

Steuertipp: Ist sich der Steuerberater nicht sicher, ob die Kettenschenkung bei Übertragung eines Betriebs steuerlich zulässig ist, kann beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft gestellt werden. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Kettenschenkung noch nicht vollzogen, sondern nur geplant ist. Das Finanzamt teilt dann seine rechtliche Meinung. Leider ist dieser Service nicht kostenlos. Das Finanzamt erhebt bei einer verbindlichen Auskunft eine Gebühr.