Steuerfreie Geschenke: Für Mitarbeiter und deren Angehörige

By Melanie Fussnegger, Allgemein, Kanzlei News, Steuertipps

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Waren oder Dienstleistungen in Höhe von 60 Euro steuerfrei für ein besonderes persönliches Ereignis zuwenden. Gibt es mehrere persönliche Ereignisse in einem Jahr, dürfen mehrmals Aufmerksamkeiten von jeweils 60 Euro steuerfrei zugewendet werden. In den neuen Lohnsteuerrichtlinien 2023 wurden die Steuerspielregeln für solche Aufmerksamkeiten konkretisiert.

Was sind besondere persönliche Ereignisse?

Steuerfreie Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro dürfen unter anderem für folgende besondere persönliche Ereignisse zugewendet werden:

  • Geburtstag
  • Heirat
  • Silber- oder Goldhochzeit
  • Geburt des Kindes
  • Jubiläum

Angehörige des Mitarbeiters auch begünstigt?

Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro für ein besonders persönliches Ereignis darf der Arbeitgeber auch an Angehörige des Mitarbeiters aushändigen. Bisher war allerdings nicht wirklich klar, was unter dem Begriff „Angehörige“ zu verstehen ist. Die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2023 liefern nun die Antwort auf diese Frage. Steuerfreie Sachzuwendungen in Höhe von bis zu 60 Euro, darf nur Angehörigen steuerfrei zugewendet werden, die mit dem Arbeitnehmer in einem Haushalt leben (Richtlinie 19.6 Abs. 1 LStR). Steuertipp: Geldzahlungen bis 60 Euro können niemals steuerfrei zugewendet werden. Bei den steuerfreien Aufwendungen muss es sich zwingend um Waren oder Dienstleistungen handeln. Die gewährten steuerfreien Aufmerksamkeiten sind aufzuzeichnen. Zusätzlich erwartet das Finanzamt Ausführungen, um welches persönliche Ereignis des Arbeitnehmers oder dessen Angehörigen es sich gehandelt hat.